Bedingungsloses Grundeinkommen

Das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) stellt eine Alternative zu herkömmlichen Sozialleistungssystemen dar. Es ist eine monetäre Leistung für alle BürgerInnen, garantiert durch einen gesetzlichen Anspruch, der Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Wichtig ist, dass es bedingungslos sein muss, also weder an Bedarf noch an Einkommen oder an Gegenleistungen gekoppelt sein kann. Beantragt werden muss das BGE nicht, eine Anspruchsrechtfertigung oder Bedürftigkeitsprüfung ist nicht nötig. Im Gegenzug entfallen alle sonstigen Sozialleistungen wie Kindergeld, BAföG, Arbeitslosengeld und Sozialhilfe.

Weltweit gab und gibt es bisher 2 Versuche zur Umsetzung eines BGE: Der Alaska Permanent Fund und das Basic Income Grant (BIG) in Namibia. Diese gelten vielen BefürworterInnen als Vorbilder. Das BIG Projekt, welches über zwei Jahre in einem Dorf in Namibia unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt wurde, liefert auch empirische Daten zu Folgen und Umsetzbarkeit von BGE.

Ausführlich zum BGE: Wege aus der Armut - Bedingungsloses Grundeinkommen aus Sicht der Sozialen Arbeit

Weiterführende Informationen zum BIG Projekt und den Forschungsergebnissen gibt es unter http://cdhaarmann.com/Publications/BIG_Assessment_report_08b.pdf

Lisa Spuhler
(Seminar Armut, Arbeitslosigkeit und Wohnungslosigkeit, WiSe 2011/12)

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