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Quelle: www.armutszeugnisse.de/glossar/relative-armut.htm

Relative Armut

Der Begriff der Relativen Armut betrachtet die Unterversorgung von Menschen bzw. Haushalten bestimmter sozialer Schichten im Verhältnis zum Wohlstand der jeweiligen Gesellschaft. Grundlage hierfür ist das durchschnittliche Einkommen der jeweiligen Bevölkerung, das so genannte Äquivalenzeinkommen. Wer weniger als 60 % des Äquivalenzeinkommens zur Verfügung hat, gilt lt. Definition der EU als relativ arm, bezogen auf die Gesellschaft, in der er lebt.

Marc Mühlhaupt
(Werkstatt "Armutszeugnisse", SoSe 03, WiSe 03/04)

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