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WohnungsloseIn der Praxis Sozialer Arbeit sowie der Wissenschaft wird heutzutage statt des mittlerweile stigmatisierend benutzten Begriffs obdachlos meist der Ausdruck wohnungslos verwandt. Es gibt keine offizielle oder „amtliche Definition“, eine gängige und vielerorts benutzte Definition ist jedoch die der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.: „Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind danach Personen, im ordnungsrechtlichen Sektor
im sozialhilferechtlichen Sektor
im Zuwanderersektor
Anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften zählen im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungslosen, können aber bei den Wohnungslosenzahlen aufgrund fehlender Daten nicht berücksichtigt werden.“ (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (2009): Begriffsklärungen. www.bagw.de/fakten/1.phtml [28.02.09] |
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