Wohnungslose

In der Praxis Sozialer Arbeit sowie der Wissenschaft wird heutzutage statt des mittlerweile stigmatisierend benutzten Begriffs obdachlos meist der Ausdruck wohnungslos verwandt. Es gibt keine offizielle oder „amtliche Definition“, eine gängige und vielerorts benutzte Definition ist jedoch die der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.:

„Wohnungslos ist, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Aktuell von Wohnungslosigkeit betroffen sind danach Personen,

im ordnungsrechtlichen Sektor

  • die aufgrund ordnungsrechtlicher Maßnahmen ohne Mietvertrag, d.h. lediglich mit Nutzungsverträgen in Wohnraum eingewiesen oder in Notunterkünften untergebracht werden;

im sozialhilferechtlichen Sektor

  • die ohne Mietvertrag untergebracht sind, wobei die Kosten nach Sozialgesetzbuch XII und/oder II übernommen werden;
  • die sich in Heimen, Anstalten, Notübernachtungen, Asylen, Frauenhäusern aufhalten, weil keine Wohnung zur Verfügung steht;
  • die als Selbstzahler in Billigpensionen leben,
  • die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen;
  • die ohne jegliche Unterkunft sind, "Platte machen";

im Zuwanderersektor

  • Aussiedler, die noch keinen Mietwohnraum finden können und in Aussiedlerunterkünften untergebracht sind.

Anerkannte Asylbewerber in Notunterkünften zählen im Sinne der Definition zwar zu den Wohnungslosen, können aber bei den Wohnungslosenzahlen aufgrund fehlender Daten nicht berücksichtigt werden.“

(Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (2009): Begriffsklärungen. www.bagw.de/fakten/1.phtml [28.02.09]

© armutszeugnisse.de | Realisation: flamme rouge gmbh
Armutszeugnisse werden eingefroren:
Auf der Webseite armutszeugnisse.de werden ab August 2017 keine neuen Beiträge mehr eingestellt.